Zum 01.03.2007 ist neben dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Das Teledienstegesetzes (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) traten gleichzeitig außer Kraft. Das TMG dient der Regelung und Vereinheitlichung der Bestimmungen über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die in § 1 Abs. 1 TMG nunmehr einheitlich als "Telemedien" bezeichnet werden. Es wird nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten differenziert.
Das TMG enthält neue Regelungen zu Spam-Mails. § 6 Abs. 2 TMG enthält genaue Vorgaben wie Werbe-Mails versendet werden dürfen. Sie müssen künftig eine klare Absenderkennung und eine klare Werbekennzeichnung enthalten. Werden diese Regelungen nicht eingehalten führt dies nicht nur zu einem abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, sondern es liegt gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiter enthält das TMG auch Bestimmungen zum Datenschutz. In den letzten Wochen wurde von mehreren Seiten, so um Beispiel in einer Heise-Meldung vom 30.01.2007 ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500 ), die Angst vor einer neuen Abmahnwelle aufgrund dieser Bestimmungen geschürt. So wurde behauptet, das TMG enthielte eine neue öffnungsklausel, wonach personenbezogene Daten offenbart werden müssten. Dies würde höhere Anforderungen an die Belehrung über den Datenschutz gewerblicher Anbieter von Telediensten wie Webseiten, Online-Shops, eBay-Auktionen, Foren stellen.
Solche Warnungen entbehren jeder Grundlage. Tatsächlich ist es so, dass sich das TMG in den Bestimmungen über den Datenschutz in keiner Weise von den bisherigen gesetzlichen Vorgaben unterscheidet. Auch die Heise Redaktion hat bereits mitgeteilt, dass ihr ein Fehler unterlaufen sei und der in ihren News verlinkte Artikel "falsch" sei (Update siehe www.heise.de/newsticker/meldung/84500). Durch das TMG sind also keinerlei neue datenschutzrechtliche Verpflichtungen aufgestellt worden und die angedrohte Abmahnwelle ist wohl nicht zu befürchten.
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