Die Redaktionsräume des Polit-Magazins CICERO wurden am 12. September 2005 nach der Veröffentlichung eines Artikels eines freien Journalisten über den Terroristen Abu Mousab al Zarqawi, in dem aus einem geheimen Bericht des Bundeskriminalamts zitiert wird, durchsucht. Hierbei wurden unter anderem auch aufgrund des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses des AG Potsdam Datenträger sichergestellt. Das LG Potsdam verwarf die daraufhin geführte Beschwerde des CICERO Chefredakteurs.
Mit Urteil vom 27.02.2007 (1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06) entschied das BVerfG, dass sowohl die Durchsuchung als auch die Beschlagnahme die Pressefreiheit verletzen. In seinen Leitsätzen macht das Gericht deutlich, dass allein der Zweck, die Person eines Informanten zu ermitteln kein ausreichender Grund für Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen Presseangehörige ist. Das Urteil bekräftigt einmal mehr die Pressefreiheit und insbesondere den diesem Grundrecht innewohnenden Informantenschutz.
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