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Geschäftliche E-Mails - praktische Hinweise!

Das neue Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (in Kraft seit dem 01. Januar 2007) bringt Gesetzesänderungen der §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG mit sich. Daraus ergibt sich, dass Pflichtangaben in Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften auch in deren geschäftlichen E-Mails und Faxen enthalten sein müssen. Zwar werden durch das Gesetz keine neuen Pflichtangaben eingeführt, aber es wird die bisherige Rechtslage klargestellt. Dies sollte zum Anlass genommen werden die eigene geschäftliche Korrespondenz zu überprüfen. Anbei eine kleine Checkliste, der neben den üblichen Angaben zu Person und Firma zu machenden Pflichtangaben:

E-Mails des Einzelkaufmanns:

  • Firma mit Rechtsform
  • Ort der Handelsniederlassung
  • zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer

E-Mails der GmbH:

  • Sitz der Gesellschaft
  • zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer
  • alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende

E-Mails der Aktiengesellschaft:

  • Rechtsform
  • Sitz der Gesellschaft
  • zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer
  • alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende

Hinweis:

Trotz der sorgfältigen Zusammenstellung der hier gemachten Angaben übernehmen wir für die Inhalte keine Gewähr.

Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die in dieser Website gemachten Informationen keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen.

Für weitere Informationen:

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