Das neue Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (in Kraft seit dem 01. Januar 2007) bringt Gesetzesänderungen der §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG mit sich. Daraus ergibt sich, dass Pflichtangaben in Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften auch in deren geschäftlichen E-Mails und Faxen enthalten sein müssen. Zwar werden durch das Gesetz keine neuen Pflichtangaben eingeführt, aber es wird die bisherige Rechtslage klargestellt. Dies sollte zum Anlass genommen werden die eigene geschäftliche Korrespondenz zu überprüfen. Anbei eine kleine Checkliste, der neben den üblichen Angaben zu Person und Firma zu machenden Pflichtangaben:
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