Das am 04. August 2009 in Kraft getretene Gesetz (BT-Drs. 16/10734) erweitert unter Anderem die Widerrufsrechte von Verbrauchern. So können nun telefonisch geschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen widerrufen werden (§ 312d Abs. 4 Nr. 3 und 4 BGB), was bisher nicht möglich war. Es kommt dabei für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob ein Werbeanruf unerlaubt war. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat und beträgt wie üblich zwei Wochen oder einen Monat wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht erst nach Vertragschluss mitgeteilt wird.
Wird ein Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt, kann er künftig Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, widerrufen. Bisher war ein Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hatte. Beim Widerruf eines solchen Vertrages muss der Verbraucher nach der neuen Rechtslage die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird.
Wer zudem gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung mit einem Telefonanruf wirbt, handelt ordnungswidrig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Diese Ordnungswidrigkeit wird nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet.
Trotz der sorgfältigen Zusammenstellung der hier gemachten Angaben übernehmen wir für die Inhalte keine Gewähr.
Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die in dieser Website gemachten Informationen keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen.
Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG
Speicherstr. 100
44147 Dortmund
Tel. 0231.729640-40
Fax 0231.729640-44
www.hafenkanzlei-dortmund.de
mail@hafenkanzlei-dortmund.de
8WORKS INTERNETAGENTUR IN ESSEN
RUFEN SIE UNS AN: +(49) 201 29 88 588
SENDEN SIE EIN FAX: +(49) 201 29 88 586
MAILEN SIE UNS: info(at)8works.de