Wichtige Änderungen für Onlineshops und eBay-Händler
Ab dem 11.06.2010 benötigen Online-Händler die neue Widerrufsbelehrung und müssen diese für alle Kunden sichtbar an den vorgeschriebenen Positionen im Shop platzieren. Betroffen sind von dieser Verordnung Onlinehändler, Shop-Betreiber, Dienstleister sowie Amazon- und eBay-Verkäufer. Eine der wichtigsten Änderungen ist die, dass eBay-Händler nun ein 14 tägiges Widerrufsrecht anbieten können, sofern eine entsprechende Belehrung unmittelbar nach Vertragsabschluss in Textform erfolgt.
Wir möchten an dieser Stelle auf ein Whitepaper der Firma trustedshops hinweisen, in dem Sie entsprechende Musterformulierungen für das Widerrufsrecht im Bezug auf Waren, Dienstleistungen und das Rückgaberecht finden. Die Autoren gehen ebenso auf die neue Rechtslage für eBay-Händler ein, die zukünftig den Onlinehändlern gleichgestellt sein sollen. Mit der enthaltenen Checkliste können Sie in einfachen Schritten Ihren Onlineshop im Hinblick auf die rechtlichen Informationspflichten überprüfen.
In der Zeit vom 26.12.2011 bis zum 09.01.2012 bleibt die Agentur geschlossen.
Die Oschatz Gruppe beauftragte 8works mit der Realisierung der Website der Oschatz Tochter
Wer den bislang kostenlosen Dienst Google-Maps in seine Website integriert hat, muss ab 20
8WORKS INTERNETAGENTUR IN ESSEN
RUFEN SIE UNS AN: +(49) 201 29 88 588
SENDEN SIE EIN FAX: +(49) 201 29 88 586
MAILEN SIE UNS: info(at)8works.de